Herzlich Willkommen in

BALLENDORF &

MEHRSTETTEN

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Gäste und Besucher unserer Homepage,

als Bürgermeisterin der Gemeinde Ballendorf begrüße ich Sie ganz herzlich auf unserer Homepage.
Ich freue mich, dass Sie Ballendorf mit seinem Teilort Mehrstetten näher kennenlernen möchten. Es erwarten Sie wertvolle und nützliche Informationen über unsere lebendige Gemeinde. Nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim „Spaziergang“ durch unseren Ort und freue mich über Ihren persönlichen Besuch in Ballendorf.

Verena Stämpfle
Bürgermeisterin

Aktuelles

Digitale Zählerstandserfassung der Wasseruhren 2025

Anleitung zur digitalen Zählerstandserfassung

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Bekanntmachung über die nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung Ballendorf

Die Jagdgenossenschaftsversammlung Ballendorf – vertreten durch den Gemeinderat – lädt die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Ballendorf – das sind die Grundstückseigentümer von land-, forst- und fischereiwirtschaftlich genutzten Grundstücken – ein.

Die Jagdgenossenschaftsversammlung findet am Dienstag, 20.01.2026, um 19.00 Uhr im Sportheim in Ballendorf statt.

Einlass zur Erfassung der Jagdgenossen ist um 18.30 Uhr

Die Jagdgenossenschaftsversammlung ist nicht-öffentlich.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Einführung
  2. Feststellung der fristgerechten und satzungsgemäßen Einladung
  3. Feststellung der Anzahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Grundsatzentscheidung über die künftige Verwaltung der Jagdgenossenschaft (Jagdvorstand oder Gemeinderat)
  5. Wenn keine Übertragung auf Gemeinderat – Wahl eines Sitzungsleiters, dann Wahl eines Jagdvorstandes mit Beisitzern und Schriftführer.
  6. Verschiedenes / Allgemeines

Durch die anstehende Neuverpachtung und die Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) vom 01. April 2015 ist die Einberufung der Jagdgenossen der Gemeinde Gemeinde-Name erforderlich.

Hierzu bedarf es näherer Erläuterungen:

Jagdgenossen im Sinne des § 15 Abs. 1 JWMG sind Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören – sie bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an. Es werden also alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer angesprochen, deren Grund und Boden sich auf den Gemarkungen alle Gemarkungen des Jagdgebiets befindet, jedoch nicht innerhalb von bewohnten bzw. befriedeten Bezirken.

In der Versammlung stehen die Entscheidung über die künftige Verwaltung der Jagdgenossenschaft, sowie der Erlass einer Jagdgenossenschaftssatzung und die Auskunft/ die Entscheidung über die künftige Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks an. Hierzu wird jeweils eine Abstimmung durchgeführt. Nähere Erläuterungen diesbezüglich erhalten die Jagdgenossen während der Versammlung.

Für die Durchführung der Jagdgenossenschaftsversammlung gilt folgendes:

  1. An der Versammlung dürfen nur Jagdgenossen teilnehmen. Die Jagdgenossen haben sich zu Beginn der Versammlung auszuweisen, soweit Sie nicht bekannt sind.
  2. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
  3. Miteigentümer oder Gesamteigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt.
  4. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, ausgenommen bei Wahlen, bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
  5. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben.
  6. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ballendorf wurden in einem Verzeichnis (Jagdkataster) unter Angabe der jeweiligen Grundstücksflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk aufgenommen. Dieses wurde durch das Vermessungsbüro Will (Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur – BDVI), 89081 Ulm, erstellt. Grundlage für dieses Verzeichnis ist ein Flurstücksverzeichnis des Staatlichen Vermessungsamtes Ulm.
  7. Das Jagdkataster zur Jagdgenossenschaft Ballendorf liegt in der Zeit vom 01. – 19.01.2026 während der üblichen Dienstzeiten im Rathaus Ballendorf, Mehrstetter Straße 13, 89177 Ballendorf zur Einsicht aus. Die Einsichtnahme kann nur von Jagdgenossen vorgenommen werden.
  8. Jeder Jagdgenosse, der das Kataster für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Auslegungsfrist, spätestens bis zum 01.2026 um 11.45 Uhr bei der Gemeinde Ballendorf, Mehrstetter Straße 13, 89177 Ballendorf Einspruch einlegen und Berichtigung verlangen. Dies kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Einspruch beziehungsweise die Berichtigung ist durch einen Grundbuchauszug zu belegen. Kauf- oder Hofübernahmeverträge werden nicht anerkannt.

Ballendorf, 05.01.2026

gez. Verena Stämpfle

Bürgermeisterin

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Personalausweise und Reisepässe
ASA-Auskunfts-Service

Unter folgendem Link  können Sie den aktuellen Produktionsstand Ihres beantragen Ausweisdokumentes einsehen. Halten Sie dafür die Seriennummer, die Ihnen bei der Antragsstellung mit einem Schreiben ausgehändigt wurde, bereit.

Link zum ASA-Auskunfts-Service-Portal

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Termine Gemeinderatssitzung 

09. Dezember 2025
13. Januar 2026
10. Februar 2026
10. März 2026
14. April 2026
12. Mai 2026
16. Juni 2026
21. Juli 2026
15. September 2026
13. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026

* Änderungen der geplanten Sitzungstermine sind jederzeit möglich.

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